Allgemeine Geschäftsbedingungen von businesswomanbiker.de für Reisen

AGB Reisen 

Allgemeine Teilnahmebedingungen gelten für die Reisen von Business Womanbiker. 

1. Geltungsbereich

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Reisenden gelten nicht, es sei denn, dass sie von Business Womanbiker ausdrücklich anerkannt werden.

2. Leistung

Für die vertraglichen Leistungen, deren Art und Umfang sowie Preisangaben, ist allein das Angebot und die Ausschreibung maßgeblich. Weitere Leistungen schuldet der Reiseveranstalter Franziska Pröll nicht. Änderungen der Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, dies gilt ebenso für Nebenabreden. Business Womanbiker behält sich vor, die angebotenen Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.

Auf der Buchungsplattform von www.businesswomanbiker.de bietet Business Womanbiker Reisenden den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung hat ausschließlich über die Buchungsplattform auf der Homepage www.businesswomanbiker.de zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Business Womanbiker zustande. Der Reisende erhält dann von Business Womanbiker unverzüglich nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang eine Buchungsbestätigung und Rechnung.

3. Mindestteilnehmerzahl

Business Womanbiker behält sich vor, eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 bei einer Reise. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin mitgeteilt. Bei Absage einer Reise durch Business Womanbiker werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Reiseteilnehmer zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstteilnehmerzahl ist je nach Reise auf 12 Teilnehmer beschränkt. Business Womanbiker behält sich vor, die Mindestteilnehmerzahl und die Höchstteilnehmerzahl zu ändern.

4. Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung und Buchung einer Reise erfolgt ausschließlich über die Buchungsplattform auf der Homepage  www.businesswomanbiker.de. Durch die begrenzten Teilnehmerplätze werden die Anmeldungen der Reihe nach gemäß Eingang bei Business Womanbiker berücksichtigt. Business Womanbiker setzt den Kunden umgehend davon in Kenntnis, wenn seine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.

5. Zahlung des Reisepreises

Nach Vertragsabschluss und sofern dem Kunden bereits ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises  zur Zahlung fällig. Die restliche Zahlung des Reisepreises ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Übergabe des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig und sofern die Reise nicht mehr gemäß Nr. 4 dieser Reise-AGB (Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann.

Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Erfolgt binnen 28 Tagen keine Zahlung des Kunden, kommt der Vertrag nicht zustande und es besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Angebotsannahme und damit auf Abschluss des Vertrages sowie auf die Erbringung der Leistungen durch Business Womanbiker.

Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge sind ebenfalls sofort fällig.

6. Kündigung oder Stornierung durch Business Womanbiker

Bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung benannten Mindestteilnehmerzahl ist Business Womanbiker berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Business Womanbiker  wird den Kunden hiervon unverzüglich, spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn, in Kenntnis setzen.

Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde zurück. Weitergehende Ansprüche des Reisenden gegenüber Business Womanbiker insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Business Womanbiker kann den Vertrag auch nach Reisebeginn fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrags nach vorheriger Abmahnung weiterhin nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Der Reisende hat nach fristloser Kündigung keinen Rückforderungsanspruch hinsichtlich des einbezahlten Reisepreises mit Ausnahme von ersparten Aufwendungen von Business Womanbiker. 

Business Womanbiker ist auch bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare, von außen kommende, nicht beherrschbare Umstände (höhere Gewalt wie Krieg innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Naturkatastrophen) zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Business Womanbiker ist in diesem Fall berechtigt, für die angebotene Reiseleistung sowie für bereits erbrachte Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Einen Anspruch, gleich welcher Art und Umfang, kann der Kunde gegenüber Business Womanbiker aus der Stornierung der Tour nicht ableiten. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche und Rückforderungsansprüche.

7. Kündigung durch den Kunden und Nichtinanspruchnahme der Leistungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Business Womanbiker kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördlicher Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Business Womanbiker als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.

Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist auch bei telefonischem Rücktritt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Business Womanbiker. Aus Beweisgründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung des Reiseteilnehmers.

Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Business Womanbiker vom Kunden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen oder Vorteile berücksichtigt. Die Rücktrittpauschale, die Business Womanbiker im Falle des Rücktritts von der Reise vom Kunden fordern kann, berechnet sich wie folgt:

- bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Reisepreises- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Reisespeises- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Reisepreises

Vom 4. Tag bis zum 1.Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises. Bei Nichtantritt zu Beginn der Reise, ohne Kündigung oder Rücktritt 100 % des Reisepreises. Daneben behält sich Business Womanbiker die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor.

Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag und durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dessen ungeachtet ist Business Womanbiker berechtigt, abweichend von den vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu fordern. Diese ist dem Reisenden im Einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen.

8. Änderungen beschriebener Reiseabläufe

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Dem Reiseteilnehmer stehen hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatz- oder Rückforderungsansprüche hinsichtlich des Reisepreises gegenüber Business Womanbiker zu.

Insbesondere aus Gründen der Witterung, der Straßenverhältnisse, der politischen oder sonstigen hoheitlich veranlassten Umstände oder aus sicherheitsbedingten Gründen können Änderungen der in der Reisebeschreibung dargestellten Reiseabläufe, insbesondere der Hotels, der Besichtigungsorte oder Reiseroute erforderlich werden und ggf. auch mit Zwischenübernachtungen einhergehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen durch Unfall oder Erkrankung eines Reisenden erforderlich werden.

Sofern derartige Veränderungen nicht von Business Womanbiker zu vertreten sind, sind jedwede Gewährleistungs- oder Rückforderungsansprüche hinsichtlich des Reisepreises ausgeschlossen. Durch Änderungen bedingte Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen ohne dass es hierfür einer Zustimmung des Reiseteilnehmers bedarf.

9. Beachtung von Anweisungen und Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers


Zur Behebung einer Störung der Reise, ist der Reiseteilnehmer verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und möglicherweise auftretende Schäden zu minimieren. Beanstandungen sind umgehend dem Veranstalter anzuzeigen. Anweisungen des Reiseleiters sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung besteht keinerlei Haftung durch Business Womanbiker.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Veranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt und besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen im Rahmen der Reise die lediglich vermittelt worden sind. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für den Zustand oder die Beschaffenheit der während der Reise genutzten öffentlichen oder privaten Verkehrssachen oder Strecken, insbesondere nicht bei Schäden jedweder Art und Güte von Personen und Sachen. Der Teilnehmer hat sich selbst zu versichern. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ist Business Womanbiker, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Reise oder Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters.

11. Gewährleistungsansprüche

Etwaige Mängel von Reiseleistungen ist der Reisende verpflichtet, unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, ist Business Womanbiker berechtigt, die Abhilfe zu verweigern.

Bei nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise ist der Reisende berechtigt, eine entsprechende Minderung des Reisepreises zu verlangen. Diesbezügliche Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen und zur Abhilfe aufzufordern.

Kommt es durch einen Reisemangel zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder leistet Business Womanbiker  innerhalb einer angemessen Frist nach Mängelanzeige keine Abhilfe, so ist der Reisende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Der Anspruch von Business Womanbiker zur Zahlung des Reisepreises für die bereits erbrachten Leistungen bleibt bestehen.

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen

Der Reisende hat innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise seine Ansprüche gegenüber Business Womanbiker geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist der Reisende mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, außer er war an der Einhaltung der Frist verhindert.

Vertragliche Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 1 Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.

13. Reisesicherungsschein

Zu allen Touren oberhalb der Bagatellgrenze erhält jeder Teilnehmer einen Reisesicherungsschein, der ihn für den Fall der Insolvenz der Business Womanbiker absichert. Versichert ist der bereits gezahlte Reisepreis. Sämtliche Ansprüche sind bei der R & V Allgemeine Versicherung AG, Versicherungsscheinnummer 780 90 101000150 anzumelden. Nach erfolgter Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein.

14. Veranstalter

Business Womanbiker Franziska Pröll, Benno-Strauß-Str. 5a, 90763 Fürth, Tel. 0911/21248428, Email: info@businesswomanbiker.de. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Business Womanbiker und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung.

15. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Business Womanbiker im Rahmen der Anmeldung zur Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Nachtrages unwirksam sein oder werden, wird die Geltung dieser AGBs nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem tatsächlichen Willen der Parteien und der wirtschaftlichen Bedeutung der Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Kontakt

Büroanschrift
businesswomanbiker.de

Geschäftsinhaberin Franziska Pröll
Benno-Strauß-Str. 5a
90763 Fürth

Telefon:   0911/21248428
E-Mail:com;wingswithoutlimits;info
Website: https://www.wingswithoutlimits.com

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